Ultraschall
Die Ultraschalluntersuchung der Beckenorgane ermöglicht es neben der Tastuntersuchung, die Organe zu beurteilen. Durch den Ultraschall kann man die Eierstöcke, die Gebärmutter sowie die Harnblase schmerz - und strahlungsfrei darstellen.
Die Ultraschalluntersuchung der Brust kann die Sicherheit gegenüber dem alleinigen Abtasten erhöhen. Sie ist besonders bei Frauen mit dichtem Brustdrüsengewebe und damit vor allem auch bei jüngeren Frauen vorteilhaft.
Vom Gesetzgeber sind drei Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft vorgesehen, bei Risikoschwangerschaften oder auffälligen Befunden sind weitere Untersuchungen möglich. Viele Paare wünschen aber eine regelmäßige Ultraschalluntersuchung um sich vom Wachstum ihres Babys zu überzeugen. Dieser Nachfrage kommen wir gerne nach.